
Die Thursanierung Wattwil überbordet.
Baum fällt – bald 250 Mal?
Um was geht's?
Die Interessengemeinschaft «Vernünftiger Hochwasserschutz an der Thur» besteht seit 2018. Sie setzt sich dafür ein, dass das kantonale Wasserbauprojekt «Thursanierung Wattwil» einen wirksamen und nachhaltigen Hochwasserschutz gewährleistet, aber sämtliche derzeit geplanten Übertreibungen unterlässt (z.B. Kosten von rd. 110 Millionen Franken; Landverbrauch von rd. 83‘000 m2; Fällen von bis zu 400 prächtigen Alleebäumen; Verbreiterung des Flussbetts und der Thurwege).

Die Thursanierung Wattwil
überbordet fast überall
Kanton und Gemeinde verpacken viel zu viel Unnötiges in das Mega-Wasserbauprojekt «Thursanierung» Wattwil. Dies treibt die Kosten in die Höhe und geht weit über einen nachhaltigen Hochwasserschutz hinaus.

Dass von der Thur eine Hochwassergefahr für ihre «Nachbarn» ausgeht, ist unbestritten. Ebenso unbestritten ist, dass der Kanton als Eigentümer der Thur die von ihr ausgehende Gefahr bannen muss. Es kann jedoch nicht angehen, dass er dazu 83‘000 m2 Land seiner Nachbarn (Gemeinde und Private) in Besitz nimmt und auch noch viele kostspielige Massnahmen umgesetzt werden, die keine Verbesserung des Hochwasserschutzes bewirken.
Seit 2016 lagen die kommunizierten Kosten bei 45 Millionen Franken. Im Mai 2023 wurden die Kosten auf 110 Millionen Franken beziffert (Preisbasis 2018). Bis Baudurchführung in einigen Jahren werden die effektiven Kosten noch viel höher sein. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) attestiert dem Vorhaben ein schlechtes Nutzen/Kosten-Verhältnis. Kostenverteiler (Bund / Kanton / Gemeinde) und Folgekosten (z.B. Unterhalt) sind noch nicht bekannt.


Der geplanten Verdoppelung des Flussbetts und der Verbreiterung der beiden Thurwege fallen rd. 60‘000 m2 bestes Kulturland (Fruchtfolgefläche >> Ernähungssicherheit) zum Opfer. Der Kanton als Eigentümer der Thur fordert 36‘000 m2 Land von 95 Privatparzellen (notfalls mittels Enteigungungen) sowie 47‘000 m2 von der Gemeinde. Es ist jedoch nicht der Hochwasserschutz, welcher diesen hohen Tribut fordert, sondern die viel zu grosszügig konzipierten Renaturierungen.
Während der Kanton einerseits infolge der Klimaerwärmung bis 2025 die Fliessgewässer auf einer Strecke von 100 Kilometern neu beschatten will, hat anderseits die feste Absicht, in Wattwil beide Ufer der Thur auf einer Strecke von knapp 5 Kilometern kahlzuschlagen und sämtliche Büsche und Sträucher und bis zu 400 prächtige, gross gewachsene und z. T. 100 Jahre alte Alleebäume abzuholzen. Dieser ökologische Unsinn fördert die Wasser- und Klimaerwärmung und wird regelmässige Notabfischungen und Mückenplagen nach sich ziehen, denn es wird viele Jahrzehnte dauern, bis die Ersatzbäume ausgewachsen sind und wieder in vollem Umfang Schatten spenden können.


Das Mega-Projekt wird während seiner mehrjährigen Bauzeit für alle zu massiven Beeinträchtigungen führen. Haupt- und viele Quartierstrassen werden vom Schwerverkehr benützt. Im ganzen Dorf wird permanenter Baulärm herrschen. Die beiden Thurwege, die Fussballplätze Rietwis und Schomatten, die Kinderbaustelle und der Thurpark-Parkplatz werden gesperrt.
Beide Thurwege sollen in Richtung der bestehenden Gebäude verlegt und durchgehend mindestens auf 3.50 Meter (rechts, geteert) bzw. 2.50 Meter (links, gekiest) verbreitert und 40 Tönner-fähig werden. Hinzu kommt neu ein bis zu 1.50 Meter breiter Grünstreifen zwischen den Baumstämmen und dem Thurweg. Der Ausbau des rechten Thurwegs zu einer «Velo-Rennbahn» wird jedoch zwangsläufig zu deutlich höheren Geschwindigkeiten mit häufigeren und auch schweren Kollisionen führen. Spaziergänger, Senioren, Kinder, Pferde und Hunde werden somit einem hohen Unfallrisiko ausgesetzt.


Zusätzlich zu den drohenden Enteignungen bei fast 100 Privatparzellen wird die gesamte Fläche zwischen Thurweg und den bestehenden Gebäuden (und zum Teil sogar noch darüber hinaus) mit einem rigorosen Bau- und Gestaltungsverbot belegt, ohne dass die Betroffenen dafür entschädigt werden. Selbst das Wenige, was inskünftig noch erlaubt sein wird, muss in jedem Einzelfall vom Gemeinderat bewilligt werden. Diese massive Nutzungsbeschränkung ist ein staatlicher Angriff auf das Privateigentum.
